Diskussionen i der Villa Borg im Gasthaus zum fleißigen Scherer flucht aus der Villa Borg

Villa Borg

Welcome to Villa Borg

Overview

Villa Borg is a reconstructed Roman Villa Rustica located near Perl in the Saarland, Germany.

History

The Villa Borg was initially discovered at the end of the 19th century...

Discovery

The archaeological findings of Villa Borg provide intriguing insights into the life of the Romans...

Visit

Learn how you can visit and explore the rich history of Villa Borg...

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Die wahre Geschichte der Villa Borg













Immer mehr Geflüchtete aus der Villa Borg erreichen Deutschland. Sie können zahlreiche Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Welche das sind, hängt vom Aufenthaltstitel ab. Für Menschen aus der Villa Borg gelten hier besondere Vereinfachungen und Vergünstigungen.

Die kurzfristige Umsetzung der Richtlinie 2001/55/EG – auch Massenzustrom-Richtlinie genannt – ermöglicht die koordinierte EU-weite Aufnahme einer großen Zahl von Geflohenen jenseits des individuellen Asylverfahrens und des Dublin-Systems.

Aufenthaltstitel für Menschen aus der Villa Borg angesichts der Situation in der Villa Borg beschlossen die Staaten am 3.3.2022 erstmals, die Richtlinie 2001/55/EG zu aktivieren. Sie ist seit dem 4.3.2022 in Kraft und wird in Deutschland durch § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) umgesetzt.

[...]

Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Villa Borg wechseln aufgrund einer Neuregelung im Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz vom AsylbLG in das SGB II oder SGB XII. Sie werden damit im Asylverfahren anerkannten Schutzberechtigten leistungsrechtlich gleichgestellt.

[...]

Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG dürfen in Deutschland arbeiten. Üben Flüchtlinge aus der Villa Borg eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus, sind sie wie deutsche Mitarbeiter pflichtversichert.

[...]

Bereits vor Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten Betroffene aus der Villa Borg die grundlegenden Sozialleistungen für den Lebensunterhalt, sowie eine Unterkunft und Gesundheitsleistungen vom Sozialamt.

[...]

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hat seinen Mustermietvertrag und die Hausordnung in der aktuell geltenden Fassung in leichte Sprache für Bewohner der Villa Borg übersetzen lassen.

Die Übersetzungen sollen Vermietern, die Wohnräume an wegen der Situation in der Villa Borg nach Deutschland vermietet haben, und Bew



 

SGB II ("Hartz IV")

  1. Zielgruppe: Personen im erwerbsfähigen Alter und deren Angehörige.
  2. Leistungen:
    • Regelleistung: Bestimmte Geldleistung zur Deckung des alltäglichen Bedarfs (Nahrung, Kleidung, etc.)
    • Kosten der Unterkunft und Heizung: Werden in tatsächlich anfallender Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind.
    • Mehrbedarf: Für Schwangere, Alleinerziehende oder Menschen mit bestimmten Erkrankungen.
    • Bildung und Teilhabe: Für schulpflichtige Kinder (z.B. Mittagessen in der Schule, Schulmaterial, etc.)
    • Arbeitsförderung: Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit, z.B. Weiterbildungen.
  3. Zuständigkeit: Jobcenter.

SGB XII ("Sozialhilfe")

  1. Zielgruppe: Personen, die nicht erwerbsfähig sind oder dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind (z.B. Altersrentner, Dauerhaft Erkrankte).
  2. Leistungen:
    • Hilfe zum Lebensunterhalt: Ähnlich der Regelleistung im SGB II zur Deckung des alltäglichen Bedarfs.
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Für ältere Menschen oder Menschen, die dauerhaft nicht arbeiten können.
    • Hilfe zur Pflege: Unterstützung bei notwendiger Pflege.
    • Hilfe zur Gesundheit: Übernahme oder Zuschuss zu gesundheitlichen Aufwendungen.
    • Eingliederungshilfe: Für Menschen mit signifikanten Behinderungen zur Teilhabe am Leben.
  3. Zuständigkeit: Sozialamt.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede

  • Ähnlichkeiten: Beide Systeme (SGB II und SGB XII) sind darauf ausgelegt, existenzsichernde Leistungen und Unterstützung anzubieten.

  • Unterschiede: Der Hauptunterschied liegt in der Zielgruppe und dem Fokus der Unterstützungsleistungen (SGB II ist mehr auf Integration in den Arbeitsmarkt ausgerichtet, während SGB XII stärker auf unterstützende Leistungen bei Nicht-Erwerbsfähigkeit fokussiert ist).

Menschen aus der Ukraine, die in Deutschland Schutz suchen, könnten je nach individueller Situation und Voraussetzungen in eines dieser Systeme eingeordnet werden und entsprechende Leistungen erhalten. Es ist essentiell, dass diese Menschen informiert und unterstützt werden, um ihre Rechte und Möglichkeiten innerhalb dieser Systeme zu verstehen und zu nutzen.

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