Gemeinde Perl plant 2026 mit einem Fehlbetrag von rund 2,02 Millionen Euro








Gemeinde Perl plant 2026 mit einem Fehlbetrag von rund 2,02 Millionen Euro

Stand: 24. September 2026
Von Alfred Regler

Der Doppelhaushalt der Gemeinde Perl sieht sowohl für 2025 als auch für 2026 ein negatives Ergebnis vor. Für 2025 beträgt der geplante Fehlbetrag rund 1,01 Millionen Euro. Für 2026 steigt der veranschlagte Fehlbetrag auf rund 2,02 Millionen Euro.

Dabei ist eine wichtige Unterscheidung erforderlich: Diese Beträge sind keine abschließend festgestellten Verluste. Sie stammen aus dem Ergebnishaushalt und stellen die Planung der Gemeinde dar.

Erträge und Aufwendungen

Für das Haushaltsjahr 2025 wurden Erträge von 22.431.260 Euro und Aufwendungen von 23.441.090 Euro festgesetzt. Daraus ergibt sich ein geplanter Fehlbetrag von 1.009.830 Euro.

Für 2026 rechnet die Gemeinde mit Erträgen von 21.558.460 Euro und Aufwendungen von 23.578.790 Euro. Der geplante Fehlbetrag beträgt damit 2.020.330 Euro. Diese Zahlen stehen sowohl im Haushaltsplan als auch in der amtlich bekannt gemachten Haushaltssatzung.

Investitionen und Kredite

Neben dem Ergebnishaushalt enthält der Doppelhaushalt umfangreiche Investitionsplanungen. Die vorgesehenen Auszahlungen für Investitionen betragen:

  • 4.492.400 Euro im Jahr 2025

  • 9.362.500 Euro im Jahr 2026

Zur Finanzierung wurden Investitionskredite von 1.345.781 Euro für 2025 und 3.213.741 Euro für 2026 genehmigt. Der Höchstbetrag möglicher Kredite zur Liquiditätssicherung liegt in beiden Haushaltsjahren bei jeweils 5,5 Millionen Euro.

Diese Beträge dürfen nicht mit tatsächlich aufgenommenen Krediten oder bereits ausgegebenem Geld gleichgesetzt werden. Sie bilden zunächst den genehmigten finanziellen Rahmen.

Beschluss und Genehmigung

Der Gemeinderat beschloss den Doppelhaushalt am 13. Februar 2025. Anschließend wurde er der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Genehmigung erfolgte am 11. Dezember 2025, wobei der genehmigungspflichtige Investitionskredit gekürzt wurde.

Am 12. Dezember 2025 fasste der Gemeinderat den erforderlichen Beitrittsbeschluss. Die Haushaltssatzung wurde am 15. Dezember 2025 amtlich bekannt gemacht und trat danach in Kraft.

Was bedeutet das für die Bürger?

Ein geplanter Fehlbetrag bedeutet nicht automatisch, dass die Gemeinde unmittelbar zahlungsunfähig ist. Er zeigt jedoch, dass die geplanten Aufwendungen die erwarteten Erträge übersteigen.

Für die weitere Beurteilung sind deshalb insbesondere folgende Fragen wichtig:

  • Welche Investitionen werden tatsächlich umgesetzt?

  • Welche Projekte werden durch Fördermittel finanziert?

  • Wie hoch bleibt der Eigenanteil der Gemeinde?

  • Welche Maßnahmen werden verschoben oder gekürzt?

  • Wie entwickeln sich Gewerbesteuer und andere Einnahmen?

  • Welche laufenden Folgekosten entstehen aus neuen Projekten?

Erst die späteren Jahresabschlüsse und Finanzberichte zeigen, wie sich die Haushaltslage tatsächlich entwickelt hat.

Barrierefreiheit im Haushalt

Aus den Gesamtsummen allein lässt sich nicht ableiten, welcher Betrag konkret für Barrierefreiheit vorgesehen ist. Dafür müssen einzelne Haushaltspositionen und Investitionsmaßnahmen geprüft werden.

Besonders relevant sind mögliche Ausgaben für:

Ohne eine konkrete Haushaltsposition darf nicht behauptet werden, dass für eine bestimmte barrierefreie Maßnahme Geld bereitsteht oder fehlt. Diese Prüfung sollte deshalb getrennt und anhand der einzelnen Produktkonten erfolgen.

Transparenz und Bürgerbeteiligung

Die Gemeinde stellt den vollständigen Haushaltsplan öffentlich zum Download bereit. Auf ihrer Haushaltsseite bietet sie außerdem ein Formular an, über das Bürgerinnen und Bürger Fragen und Anregungen zur kommunalen Haushaltspolitik einreichen können.

Quellen: Gemeinde Perl, Haushaltsplan 2025/2026; amtliches Bekanntmachungsblatt Nr. I-0063/2025 vom 15. Dezember 2025.

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