Satzung für die Villa Borg bezüglich des Bierbrauens in Oberleuken

Die wahre Geschichte der Villa Borg



 








Satzung für die Villa Borg bezüglich des Bierbrauens in Oberleuken

Präambel: Diese Satzung anerkennt die Villa Borg in Oberleuken als ein historisch und kulturell bedeutsames Anwesen, das eine zentrale Rolle in der Erhaltung und Förderung der lokalen Bierbrautradition spielt. Sie zielt darauf ab, diese Traditionen zu schützen, zu fördern und für zukünftige Generationen zu bewahren.

§ 1 - Geltungsbereich Diese Satzung gilt für das gesamte Anwesen der Villa Borg in Oberleuken, einschließlich der Brauerei, der Gärten und aller zugehörigen Einrichtungen.

§ 2 - Bierbrauaktivitäten (1) Die Villa Borg ist berechtigt, verschiedene Sorten von Bier zu brauen, wobei der Schwerpunkt auf traditionellen und regionalen Rezepturen liegt. (2) Die Brauerei der Villa Borg wird als experimentelles Zentrum für die Entwicklung neuer Biersorten unter Berücksichtigung historischer Braumethoden anerkannt.

§ 3 - Bildung und Kultur (1) Die Villa Borg soll regelmäßige Führungen, Workshops und Bildungsveranstaltungen rund um das Thema Bierbrauen anbieten. (2) Sie wird auch als Ort für kulturelle Veranstaltungen, einschließlich Bierfesten und lokalen Feiern, dienen.

§ 4 - Umweltschutz und Nachhaltigkeit (1) Bei allen Brauaktivitäten sind umweltfreundliche Praktiken zu priorisieren. (2) Die Villa Borg wird ermutigt, lokale Zutaten zu verwenden und aktiv zur Förderung der lokalen Wirtschaft beizutragen.

§ 5 - Erhaltung des historischen Erbes (1) Die Erhaltung der architektonischen Integrität und des historischen Charakters der Villa Borg hat höchste Priorität. (2) Jegliche Umbau- oder Erweiterungsarbeiten müssen im Einklang mit dem historischen Charakter der Villa und der umliegenden Landschaft stehen.

§ 6 - Kooperation mit lokalen und regionalen Akteuren Die Villa Borg soll aktiv mit lokalen Landwirten, Handwerkern und Geschäften zusammenarbeiten, um die lokale Wirtschaft zu stärken und die kulturelle Identität der Region zu fördern.

§ 7 - Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften Alle Aktivitäten der Villa Borg müssen im Einklang mit nationalen und regionalen Gesetzen und Vorschriften stehen, insbesondere in Bezug auf Lebensmittelsicherheit und Alkoholverkauf.


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