Barrierefreiheit bei Wahllokalen in der Gemeinde Perl: Viele Fragen bleiben offen
Barrierefreiheit bei Wahllokalen in der Gemeinde Perl: Viele Fragen bleiben offen
Bei Wahlen muss jeder Mensch sein Wahllokal möglichst selbstständig erreichen und nutzen können. Das gilt auch für Menschen mit Rollstuhl, Rollator, Sehbehinderung oder anderen Einschränkungen.
Ein Blick auf die Wahllokale der Gemeinde Perl zeigt jedoch: Bei vielen Gebäuden ist öffentlich nicht klar dokumentiert, wie barrierefrei sie tatsächlich sind.
13 Wahlbezirke bei der Bundestagswahl 2025
Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 hatte die Gemeinde Perl 13 Wahlbezirke eingerichtet.
Gewählt wurde unter anderem im Clubheim des SV Besch, in den Bürgerhäusern von Borg, Büschdorf, Eft-Hellendorf, Nennig, Oberleuken, Oberperl, Sehndorf, Sinz, Tettingen-Butzdorf und Wochern sowie in der Grundschule Dreiländereck in Perl. Keßlingen und Münzingen gehörten gemeinsam mit Oberleuken zu einem Wahlbezirk. (PERL)
Auffällig ist dabei: In der allgemeinen Wahlbekanntmachung wird bei den einzelnen Wahlräumen nicht ausdrücklich angegeben, ob sie barrierefrei erreichbar sind.
Für Menschen mit einer Behinderung wäre eine solche Information jedoch besonders wichtig.
Nennig zeigt das Problem besonders deutlich
Beim Bürgerhaus Nennig gibt es einen positiven Hinweis: In einer veröffentlichten Veranstaltungsankündigung vom März 2025 heißt es ausdrücklich:
„Der Zugang zum Bürgerhaus in Nennig ist barrierefrei.“ (PERL)
Damit ist allerdings nur der Zugang zum Gebäude beschrieben.
Bei Ortsratssitzungen wird teilweise ein Besprechungsraum im ersten Obergeschoss genutzt. Ein barrierefreier Eingang bedeutet deshalb nicht automatisch, dass auch jeder Sitzungs- oder Veranstaltungsraum ohne Treppen erreichbar ist.
Entscheidend wäre die Frage, ob ein Aufzug vorhanden ist. Eine eindeutige öffentlich zugängliche Bestätigung dafür konnte bislang nicht gefunden werden.
Deshalb sollte bei solchen Gebäuden genauer unterschieden werden:
Ist nur der Eingang barrierefrei – oder auch der tatsächlich genutzte Raum?
Auch die Adressen sind teilweise uneinheitlich
Eine weitere Auffälligkeit betrifft die veröffentlichten Adressen.
Die amtliche Wahlbekanntmachung nennt beispielsweise für das Bürgerhaus Büschdorf die Michaelstraße 24, für Nennig die Martinusstraße 17 und für Sehndorf die Marienstraße 52. (PERL)
Eine andere öffentlich zugängliche Übersicht zu den Bürgerhäusern nennt dagegen unter anderem Michaelstraße 19 für Büschdorf, Martinusstraße 15 für Nennig und Marienstraße 5 für Sehndorf. Auch bei Eft-Hellendorf, Sinz und Tettingen-Butzdorf gibt es Abweichungen. (CDU Perl)
Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Möglicherweise handelt es sich um unterschiedliche Gebäudeteile, Eingänge oder Grundstücksadressen.
Für Menschen, die einen Fahrdienst oder ein Navigationssystem benutzen, sollte die Adresse eines Wahllokals jedoch eindeutig sein.
Auch das gehört zu einer barrierefreien Information.
Bei vielen Bürgerhäusern fehlen konkrete Angaben
Für mehrere Wahllokale sind öffentlich derzeit keine ausreichend eindeutigen Informationen darüber zu finden, ob beispielsweise folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
stufenfreier Zugang,
Rampe,
Aufzug,
barrierefreie Toilette,
Behindertenparkplatz,
ausreichend breite Türen,
befestigter Weg vom Parkplatz zum Eingang,
geeigneter Zugang mit Rollstuhl oder Rollator.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass diese Gebäude nicht barrierefrei sind.
Es bedeutet lediglich, dass die Informationen öffentlich nicht eindeutig und leicht auffindbar dokumentiert sind.
Ein Wahllokal sollte genauer beschrieben werden
Aus Sicht der Barrierefreiheit wäre es sinnvoll, bei zukünftigen Wahlen für jedes Wahllokal eine kleine Übersicht zu veröffentlichen.
Zum Beispiel:
Wahllokal: Bürgerhaus Musterort
Stufenfreier Eingang: Ja
Wahlraum: Erdgeschoss
Aufzug erforderlich: Nein
Barrierefreie Toilette: Ja
Behindertenparkplatz: vorhanden
Nächste Bushaltestelle: 150 Meter
Barrierefreier Buszugang: soweit fahrplanmäßig verfügbar
Eine solche Information wäre nicht kompliziert, würde aber vielen Menschen die Planung deutlich erleichtern.
Barrierefreiheit betrifft auch öffentliche Sitzungen
Das Thema geht über Wahllokale hinaus.
Viele Ortsratssitzungen, Veranstaltungen und Informationsabende finden ebenfalls in Bürgerhäusern statt.
Deshalb sollte bei jeder öffentlichen Veranstaltung klar angegeben werden:
Wo genau befindet sich der Raum? Gibt es Stufen? Ist ein Aufzug vorhanden? Gibt es eine barrierefreie Toilette?
Gerade bei politischen Sitzungen ist das wichtig. Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit haben, öffentliche Sitzungen auch tatsächlich besuchen zu können.
Fazit
Die Gemeinde Perl veröffentlicht zuverlässig, wo sich die Wahllokale befinden.
Bei der Frage, wie barrierefrei diese Räume tatsächlich erreichbar und nutzbar sind, fehlen jedoch bei vielen Standorten leicht auffindbare und eindeutige Angaben.
Das sollte verbessert werden.
Barrierefreiheit beginnt nicht erst an einer Treppenstufe. Sie beginnt bereits bei einer klaren Information darüber, ob ein Mensch sein Wahllokal überhaupt selbstständig erreichen und nutzen kann.
Quellen: Wahlbekanntmachung der Gemeinde Perl zur Bundestagswahl 2025, amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Perl, Mosella sowie öffentlich zugängliche Standortinformationen zu den Bürgerhäusern. (PERL)
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